die fotobox münster                 candybars       

                                                      

Impressum

lt. §5 Telemediengesetz


die-fotobox-Münster

Michael Fennenkötter

Hanseller Straße 83

48161 Münster

 E-Mail: : info@die-fotobox-muenster.de

Tel: 0160 - 44 33 473

inhaltlich verantwortlich: Michael Fennenkötter



 AGB

§1 Allgemeines / Geltungsbereich

(1)   Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Mietverträge, die    zwischen Michael Fennenkötter, die-Fotobox-Münster, Hanseller Straße  83, 48161 Münster, und dem Mieter geschlossen werden.

(2)   Die Vermietung erfolgt ausschließlich aufgrund dieser Mietvereinbarung. Nebenvereinbarungen sowie abweichende Vereinbarungen müssen schriftlich festgehalten werden. Die Geschäftsbedingungen gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung auch für künftige Geschäfte mit dem Mieter. Der Vermieter ist jederzeit berechtigt, diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen.

(3)   Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur verbindlich, wenn sie für jedes einzelne Geschäft vereinbart und schriftlich niedergelegt werden.

§2 Mietgegenstand

(1)    Gegenstand des Vertrages ist die Vermietung einer Fotobox mit verschiedenen Konfigurationen, wie z.B. Drucker und anderes Zubehör, die durch den Mieter individuell ausgewählt werden.

(2)    Für optionales Zubehör, das der Mieter in seiner Konfiguration auswählen kann, gelten diese AGB.

(3)    Das Mietgerät bleibt mit all seinen Bestandteilen Eigentum des Vermieters. Sie sind und bleiben uneingeschränkt dessen Eigentum. Eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Veräußerung, Untervermietung oder Weitergabe der Mietgegenstände ist ausdrücklich nicht gestattet. Eine Überlassung des gemieteten Geräts an Dritte ist unzulässig.

§3 Zustandekommen des Vertrages

(1)    Der Vermieter bestätigt die Verfügbarkeit der Mietgegenstände einer Buchungsanfrage zum angefragten Termin schriftlich. Daraufhin wird das Angebot nach den Wünschen des Mieters zusammengestellt und durch eine schriftliche Bestätigung des Mieters wird die Buchung dann verbindlich. Nach Eingang der Anzahlung versendet der Vermieter die Auftragsbestätigung. Die Auftragsbestätigung umfasst den Umfang, Ort, Zeit und Ausführung der zu erbringenden Leistungen die zwischen Mieter und Vermieter abgestimmt wurden.

§4 Preise

(1)    Der Mietpreis bezieht sich auf den vertraglich festgelegten Zeitraum. Die Preise enthalten die Miete des Geräts, den Auf- und Abbau  sowie die Ausstattung je nach gebuchtem Paket und Zusatzoptionen.

(2)    Fahrtkosten: Die ersten 25 km ab Firmensitz inkl., ab dem 26. km werden 0,70 € pro km berechnet. (Es werden die Gesamtkilometer für die Anlieferung und Abholung zugrunde gelegt.)

(3)    Aufgrund §19 UStG wird die Umsatzsteuer nicht erhoben.

(4)    Preisänderungen durch Irrtümer sind vorbehalten.

 

§5 Mietdauer und Rückgabe

(1)    Der Auf- und Abbau erfolgt durch den Vermieter, falls nicht anders vermerkt.

(2)    Die Mietzeit beginnt nach erfolgter Übergabe an den Mieter.

(3)    Die Abholung erfolgt nach Vereinbarung. Ist eine Abholung der Fotobox zum vereinbarten Zeitpunkt aus vom Mieter zu vertretenen Gründen nicht möglich, verpflichtet sich der Mieter, dem Vermieter den hieraus entstehenden Schaden (z.B. entgangener Gewinn bei unmöglich gewordener Weitervermietung) zu ersetzen.

 

§6 Zahlung

(1)    Mit Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 100 € fällig.

(2)    Die Restzahlung erfolgt am Aufstellungsort bei der Übergabe, dort erhält der Mieter auch seine Rechnung.Alternativ kann der Restbetrag auch vorab vom Mieter überwiesen werden. Der Betrag muss mindestens einen Werktag vor Auslieferung der Box auf dem Konto des Vermieters verbucht sein.

(3)    Sollte eine Abholung durch den Mieter vereinbart werden, ist die Restsumme bei der Übergabe dort zu zahlen und die Rechnung wird ausgehändigt.

§7 Widerrufsrecht /  Widerrufsfolgen

(1)    Der Mieter kann den Vertrag nach Vertragsschluss innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen widerrufen. Das Widerrufsrecht erlischt spätestens 14 Tage vor dem Buchungstermin. Die Frist beginnt mit Zugang der Buchungsbestätigung.

(2)    Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen binnen 14 Tagen zurück zu gewähren. Können die empfangenen Leistungen nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewährt bzw. herausgegeben werden, hat der Mieter ggf. Wertersatz zu leisten.

(3)    Dem Mieter wird über das gesetzliche Widerrufsrecht hinaus ein vertragliches Rücktrittsrecht nach folgender Maßgabe eingeräumt:

Kündigt der Mieter einen bereits geschlossenen Mietvertrag vor Beginn des Mietzeitraums, wird eine Stornogebühr für entstandene Kosten und/oder Mietausfall berechnet.

Stornogebühren fallen gestaffelt wie folgt an:

-         Bei Rücktritt vom Mietvertrag bis vier Wochen vor Beginn des Mietzeitpunktes werden 50 % des Mietpreises in Rechnung gestellt.

-         Bei Rücktritt vom Mietvertrag innerhalb der letzten vier Wochen vor Beginn des Mietzeitpunktes werden 75 % des Mietpreises in                    Rechnung gestellt.

-         Bei Rücktritt vom Mietvertrag in den letzten sieben Tagen vor Beginn des Mietzeitpunktes wird der komplette Mietpreis in Rechnung               gestellt.

(4)    Dem Mieter ist es unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen. Der Vermieter kann die Bestellung des Mieters jederzeit stornieren, Im Fall einer Stornierung seitens des Vermieters ist der entrichtete Mietpreis vollständig zu erstatten.

 

§8 Haftung

(1)     Der Mieter trägt die Verantwortung für die Fotobox und überlassenem Zubehör von der Anlieferung bis zur Rückgabe und haftet für alle Schäden an der Mietsache, die während der Mietzeit an den Mietgeräten und Zubehör durch ihn, seine Gäste oder Dritte entstehen. Auch Schäden der zufälligen Beschädigung, so wie Schäden aufgrund höherer Gewalt trägt der Mieter. 

Wird die Fotobox, Bestandteile hiervon oder gemietetes Zubehör und Accessoires gestohlen bzw. gehen die Mietobjekte verloren oder werden beschädigt oder zerstört, haftet der Mieter für die Wiederbeschaffung des jeweiligen Mietgegenstandes (außer Stangenartikel). Bemessungsgrundlage ist der Neuwert des jeweiligen Mietgegenstandes. Der Mieter haftet mit der gleichen Maßgabe auch für die Beschädigung der Mietgegenstände durch seine Veranstaltungsteilnehmer.

     (2)Der Mieter hat die Mietgegenstände sorgsam zu behandeln und ist verpflichtet, dem Vermieter technische Störungen unverzüglich mitzuteilen. Reparaturen dürfen ausschließlich vom Vermieter durchgeführt werden.

    (3)Der Vermieter übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte. Der Erwerb von Nutzungsrechten über die in Ziff. 10.3. genannten hinaus, obliegt dem Mieter. Der Mieter ist ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Ausgabe des Bildmaterials für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.

   (4) Jegliche Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter sind soweit gesetzlich möglich ausgeschlossen. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person. Die Haftungserleichterung gilt auch für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen im Sinne von §278 BGB. Die Haftung für Folgeschäden ist im Falle der einfachen Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Lebens-, Körper oder Gesundheitsschäden auf die Höhe der vertragsmäßigen Vergütung beschränkt.

     (5) Der Vermieter übernimmt keine Haftung für den mit der Erbringung der vertraglichen Leistung vom Kunden bezweckten Erfolg.

     (6) Der Vermieter übernimmt keine Haftung für das gespeicherte Bildmaterial.

     (7) Der Mieter haftet auch für seine Verhandlungsteilnehmer für jede Veränderung, Verunreinigung oder Zerstörung der Geräte des Vermieters während und nach der Veranstaltung. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden als der Wiederherstellungswert bzw. der Marktwert entstanden ist.

    (8) Gibt der Mieter den Mietgegenstand defekt zurück, hat der Vermieter das Recht, den Mietgegenstand fachgerecht reparieren zu lassen bzw. im Falle der Unmöglichkeit oder Unwirtschaftlichkeit einer Reparatur Ersatzgeräte zu kaufen. Die Kosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt.

 

§9 Mitwirkungspflicht des Mieters

    (1) Der Mieter wird den Vermieter bei der Erbringung seiner Leistungen in erforderlicher und angemessener Weise unterstützen. Der Kunde duldet den Zugang zum Aufstellungsort der Geräte und evtl. den Aufenthalt des Personals während der Veranstaltung bis zum Ende und Abbau der Geräte.

    (2)Sollen die Geräte in Räumlichkeiten Dritter verwendet werden, sorgt der Mieter im Vorhinein für eine entsprechende Duldung des Dritten.

    (3) Für geeignete Stromquellen und die entstehenden Kosten der Stromentnahme ist der Mieter verantwortlich.

    (4) Auf die aufgestellten Geräte als mögliche Gefahrenquelle werden die Teilnehmer vom Mieter ausdrücklich am Veranstaltungsort hingewiesen, ebenso wie darauf, dass die Teilnehmer mit der Nutzung der Aufnahmegeräte ihre Einwilligung zur Veröffentlichung ihres Fotos gemäß Ziff. 10.3. geben.

    (5)       Die Gefahr geht auf den Mieter über, sobald der Aufbau des Geräts durch den Vermieter erfolgt ist, oder bei Selbstabholung nach Übergabe des Gerätes .                      

 

§10 Urheber- und Nutzungsrechte, Zurverfügungstellung des  Bildmaterials 

    (1)     Die erworbenen Online Galerien stehen dem Mieter einige Tage nach der Veranstaltung zur Verfügung. Private Veranstaltungen haben die Möglichkeit ihre Galerie mit einem Passwort zu sichern, somit können nur Gäste mit diesem Passwort auf die Galerie zugreifen. Öffentliche Veranstaltungen bleiben unverschlüsselt. Die Einholung der erforderlichen weiteren Rechte, etwa im Hinblick auf das Recht am eigenen Bilds, obliegt dem Mieter. Der Vermieter haftet nicht für die Verletzung von Bildnis- oder sonstigen Rechten Dritter und übernimmt auch keine Haftung für das während der Mietdauer entstandene Bildmaterial.

   (2)         Durch die Nutzung der Fotobox räumen die Veranstaltungsteilnehmer dem Vermieter und dem Mieter ein widerrufliches, nicht übertragbares, weltweit gültiges, dauerhaftes Recht ein, das jeweils angefertigte Bild, insbesondere auf den vom Vermieter und/oder Mieter betriebenen Internetseiten (z.B. die-fotobox-muenster.de) und Seiten von sozialen Netzwerken des Vermieters (z.B. facebook.de) und/oder des Mieters öffentlich zugänglich zu machen und ferner zu PR-Zwecken, auch in Printmedien, und in der Kundenkommunikation zu nutzen. Der Nutzer verzichtet im Falle der Veröffentlichung auf die Nennung seines Namens.

  (3)          Der Mieter kann schriftlich der vorgenannten Nutzung der Aufnahmen jederzeit insgesamt oder teilweise für die Zukunft widersprechen, jedoch keinen Schadensersatz fordern. Andere Kosten als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen durch einen solchen Widerruf nicht.

  (4)         Die Veranstaltungsteilnehmer können schriftlich der vorgenannten Nutzung ihres eigenen Bildes jederzeit insgesamt oder teilweise für die Zukunft widersprechen, jedoch keinen Schadensersatz fordern. Andere Kosten als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen durch einen solchen Widerruf nicht.

  (5)         Die digitalen Aufzeichnungen erhält der Mieter nach Abbau der Box über einen Link. Die Online-Galerie bleibt vier Wochen online, zur Speicherung oder zur weiteren Aufbewahrung ist der Vermieter nicht verpflichtet.

§11 Mindestalter

                Der Mieter muss voll geschäftsfähig sein.

§12 Datenschutz

                 Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Mieters können auf Datenträgern gespeichert werden. Der Vermieter verpflichtet sich, alle im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

 §13 Datenübermittlung und -archivierung

   (1)        Sofern vom Mieter Daten übermittelt werden, gleich auf welchem Wege, insbesondere auch bei elektronischen Übermittlungen der Daten und Datenträgeraustausch, übernimmt der Vermieter keinerlei Haftung für die Übermittlung oder für die Verwahrung der Daten. Die Daten werden vom Vermieter nicht archiviert.

   (2)        Der Vermieter leistet keinerlei Ersatz für verloren gegangene Daten, sofern Daten recherchiert werden müssen oder wiederhergestellt werden müssen, ist dies Sache des Mieters.

§14 Anwendbares Recht / Gerichtsstand

                Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Vermieter und Mieter gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern der Mieter Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, so ist der Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten und Verbindlichkeiten der Sitz des Vermieters, 48161 Münster.

§15 Schlussbestimmung

     (1)      Der Mieter ist zur Abtretung von Forderungen aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters berechtigt. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

      (2)      Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder ergänzungsbedürftig sein oder werden, berührt dieses nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige oder ergänzungsbedürftige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Regelung zu ersetzen, die der angestrebten Bestimmung wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommt.

Stand der AGB: April 2022


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